Herzlich Willkommen in unserer Praxis im Herzen von München - Direkt hinter dem alten botanischen Garten




Leis­tungs­spek­trum & Ablauf

Wir bieten hauptsächlich Verhaltens­therapie in Einzel- sowie in Gruppentherapiesetting an. Verhaltenstherapie gehört zu den modernen Verfahren zur Be­handlung von psychischen Störungen. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. 

Verhaltenstherapie ist die Balance zwischen Aufarbeitung der Vergangenheit - in Form von Erkennen negativer/schädlicher Sichtweisen, unzureichender Emotionsverarbeitung und dysfunktionalen Verhaltensweisen, die sich im Zusammenhang mit engen Bezugspersonen, Mobbing, toxischen Beziehungen, Traumatas oder anderen Faktoren aus der Vergangenheit entwickelt haben und nun die Lebensqualität und das Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen -sowie der Bearbeitung dieser negativen Strategien in der Gegenwart, um neue, hilfreiche Gedanken, Emotionen und Verhaltensweisen entwickeln zu können. 

Verhaltenstherapie ist eine aktive Therapie und benötigt die Mitarbeit, Neugierde und das Interesse des Patienten, sich mit seinen Themen beschäftigen und diese angehen zu wollen. Dazu ist es notwendig, es nicht nur beim Besprechen zu belassen, sondern neue Dinge im Alltag aus­zu­probieren.


Der Ablauf unterscheidet sich je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind oder als Selbstzahler in unsere Praxis kommen wollen - siehe Auflistung unten.

In der Regel können Sie pro Praxis drei Erstgespräche und bis zu vier probatorische Sitzungen wahrnehmen, in denen eine Diagnose gestellt, eine Analyse Ihres Störungsbildes erarbeitet und die fachliche Passung sowie gegenseitige Sympathie überprüft wird (der wichtigste Faktor, da der größte Teil des Therapieerfolgs auf die Bindung/Sympathie der Beteiligten zurückzuführen ist). Erst wenn Sie als Patient und der Therapeut gemeinsam entscheiden, miteinander arbeiten zu wollen, wird ein Antrag bei Ihrer Kasse gestellt.

Kinder- und Jugendliche haben mehr Erstgespräche als Erwachsene (bis zu 5), zudem können Bezugspersonen-Stunden beantragt werden, in denen Eltern und Kinder gemeinsame Sitzungen haben und/oder weitere Personen wie Schulpsychologen, Sozialpädagogen und andere Bezugspersonen etc. miteinbezogen werden können.


Die Wahl zwischen ausschließlicher Einzeltherapie oder einer Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie besprechen Sie mit Ihrem Therapeuten.


Wir bieten auf Anfrage auch weitere Leistungen - nur für Selbstzahler - an: Wie Paartherapie, Coaching, Persönlichkeitsentwicklung.









Gesetzlich Versicherte

Kostenübernahme und Stundenanzahl 

Bei gesetzlichen Versicherten übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten der Therapie, sofern ein gültiger Versichertenschutz besteht und in den letzten 2 Jahren keine Therapie stattgefunden hat. Sollte in diesem 2-Jahres-Zeitraum Psychotherapie stattgefunden haben, gibt es die Möglichkeit von Akuttherapie - 6 Monate nach der letzten, abgerechneten Sitzung - oder von überwiegend Gruppentherapie und/oder eines Gutachterantrags.
Die Gesetzliche übernimmt in der Regel die Kosten für die 3 diagnostischen Erstgespräche sowie 4 Probatorischen Kennenlernsitzungen. Danach können 12 Sitzungen Kurzzeittherapie 1 und noch mal 12 Sitzungen Kurzzeittherapie 2 beantragt werden. Sollten diese 24 Stunden nicht ausreichend sein, können weitere 36 Stunden in Form einer Langzeittherapie beantragt werden.
Langzeittherapie wird in unserer Praxis größtenteils mit Gruppentherapie kombiniert.




 


Privatversicherte

Kostenübernahme und Stundenanzahl 


Bei Privatversicherten & Beihilfeberechtigten kommt es auf den Tarif an, den Sie gewählt haben. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr und beinhalten eine Zuzahlung. Bitte klären Sie daher zu Beginn der Behandlung, welche Kosten auf Sie zukommen.  Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt über eine Individualvereinbarung (basierend auf GOP), jedoch mindestens den 2,8-fachen Satz.

 

 


Selbstzahler

Kostenübernahme und Stundenanzahl 


Für Selbstzahler bieten wir ebenfalls Therapie sowie Leistungen an, die nicht in das normale Therapie-Kontingent fallen wie zum Beispiel: Coaching, Paartherapie und Persönlichkeitsentwicklung.

Für alle Selbstzahler gilt, dass keine Diagnosen oder Leistungen an die Krankenkasse übermittelt werden, sodass sich dies auch für Personen anbietet, die ggfs. ansonsten in Konflikte mit ihrer zukünftigen, beruflichen Lebenssituation geraten würden.

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt über eine Individualvereinbarung (basierend auf GOP), jedoch mindestens den 2,8-fachen Satz.

Die Vergütung von nicht therapeutischen Leistungen - wie oben genannt - werden von den Therapeut*innen und Ihnen persönlich verhandelt und schriftlich festgehalten.


 

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